Geantwortet auf: Endokrinologe im Raum Darmstadt gesendet von nofre am 12.April 2002 um 22:18:31:
Von Herrn Dr. Bartelt habe ich kürzlich erfahren, dass er auch nach Rückgabe seiner Kassenzulassung weiterhin Patienten behandelt, die in gesetzlichen Krankenkassen Mitglied sind. Die Abrechung erfolgt nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) und die Patienten zahlen den Untersuchungs- und Zeitaufwand nach der GOÄ selbst.
Gruß
D. Maxin
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